Rechtsanwalt Stefan Tiemann

Kröllstraße 9, 94481 Grafenau

08552 / 6259-0

Wir über uns

Wir, meine Mitarbeiter/innen und ich freuen uns, Sie mit dieser website über unsere Tätigkeit und unser Büro informieren zu dürfen. In unseren Kanzleiräumen verbindet sich Moderne mit Tradition. Im Herzen der Stadt Grafenau liegt das schätzungsweise 500 Jahre alte Haus, in dem sich unter anderem meine Kanzlei befindet. Näheres finden Sie unter Kontakt.

seit dem Jahre 1999 biete ich mich als Rechtsberater an, wobei ich meine Mandantschaft außergerichtlich und gerichtlich vertrete. Eine Rechtsanwaltskanzlei darf keine unpersönliche „Beratungsfabrik“ sein, vielmehr muss der Rechtsanwalt als unabhängiges Organ der Rechtspflege seine Mandantschaft zielorientiert, fallbezogen und rechtsgestaltend vertreten. Dabei bedeutet für mich Zielstrebigkeit keineswegs Kompromisslosigkeit, andererseits soll es keine „Einigung um jeden Preis“ geben.

Ich betrachte es als meine Pflicht, meine langjährigen und fachspezifischen Erfahrungen stets hinsichtlich eintretender Gesetzesneuerungen und Gesetzesänderungen zu aktualisieren.

Dabei lege ich Wert auf eine transparente Darlegung der für meine Dienstleistung anfallenden Kosten. In den meisten Fällen sind die anwaltlichen Gebühren gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Ich habe volles Verständnis dafür, dass die Klientel eine Kostenabschätzung für anwaltliche Tätigkeit wünscht. Sprechen Sie mich bitte gern vorab auf die Frage der Kosten an. Ich führe selbstverständlich gern für Sie die Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung, wiederum berate ich Sie über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe sowie Beratungshilfe.

Bei alledem spielt die Risikoabwägung eine besondere Rolle. Risiken müssen vorgerichtlich von der/dem anwaltlichen VertreterIn geprüft und den Möglichkeiten entsprechend abgewogen werden. Es kann der Mandantschaft nützen, ein umfangreiches gerichtliches Verfahren zur Kostenminimierung zu vermeiden und zu umgehen. Dabei gilt mein Augenmerk dem Kostenrisiko der jeweiligen AuftraggeberInnen. Wenn es um die Wahrung rechtlicher Interessen geht, ist es meine Aufgabe, auch auf die Notwendigkeit der Bereitschaft zum Risiko hinzuweisen.

Jedes Mandat ist für mich eine neue Herausforderung.

Die strenge Einhaltung der anwaltlichen Schweigepflicht ist für mich selbstverständlich, näheres lesen Sie hier

Ich danke für Ihr Vertrauen!

Schweigepflicht

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind per Gesetz gehalten, alle ihnen anvertrauten Informationen in jeder Situation streng geheim zu halten und nur mit Genehmigung des Mandanten / der Mandantin weiterzugeben.

Es gibt hierzu nur wenige Ausnahmen, etwa, wenn es um die Abwendung künftiger schwerer Verbrechen geht.

Sofern der Rechtsanwalt die ihm anvertrauten Informationen unbefugt an Dritte weitergibt, erfüllt er ggf. den Straftatbestand des § 203 I 3 StGB. Gleiches gilt etwa für Notare, Wirtschaftsprüfer oder Ärzte.

Ich sichere meinen Mandantinnen und Mandanten die über die gesetzlichen Vorschriften hinaus die uneingeschränkt strenge und genaue Einhaltung der anwaltlichen Schweigepflicht zu. Unabhängig von der Frage, ob es möglicherweise dem Mandanten „egal“ sein könnte, dass Informationen weitergegeben werden, werden grundsätzlich und ausnahmslos sämtliche mir zugetragenen Informationen vertraulich behandelt.

Nicht einmal im engsten Umfeld meiner Person werden von unseren Mandanten anvertraute Informationen offenbart.

Ich setze diesbezüglich kanzleiintern strenge Maßstäbe. Die Schweigepflicht gilt selbstverständlich auch für die Angestellten einer Rechtsanwaltskanzlei. Auch mein Personal gibt keine Informationen an Dritte weiter. Ich kläre bei der Einstellung einer neuen Mitarbeiterin / eines neuen Mitarbeiters die jeweiligen „Neulinge“ regelmäßig ausdrücklich und genauestens über die Anforderungen an die Diskretion auf. Die Geheimhaltungspflicht ist im übrigen auch Bestandteil der Arbeitsverträge, die ich verwende. Die anwaltliche Schweigepflicht besteht auch dann fort, wenn es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt.

Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen!

Herzlichst

Ihr Rechtsanwalt Stefan Tiemann